Ziel
Das Ziel des Bridge-Angebotes ist, dass die Ausbildungsfähigkeit erreicht wird. Durch die Erweiterung und Förderung verschiedener Kompetenzen, sowie durch eine stabilisierende Struktur wird die Leistungsfähigkeit gefördert. Nach der Teilnahme in der Bridge sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine klare und realistische berufliche Perspektive haben.
Angebot
Wir bieten den Teilnehmenden ein niederschwelliges und stabilisierendes Integrationsangebot (für 4-12 Monate), in dem sie neue Kompetenzen entdecken und eine berufliche Perspektive erhalten. Im Auftrag der IV oder anderen Kostenträgern führen wir Aufbautrainings durch. Dabei werden die Präsenzzeiten (bis 80-100%) und die produktive Leistungsfähigkeit gesteigert.
Das Programm findet in den Räumlichkeiten der Bridge statt und ist mit Lernlandschaften ausgestattet, passend zu verschiedenen Berufsfeldern (z.B. Bereich Digital, Handwerk, Gestaltung usw.). Die Lernlandschaften bieten Möglichkeiten, die eigenen Ressourcen und Kompetenzen besser kennenzulernen und so ein geeignetes Berufsfeld zu entdecken. Die Teilnehmenden erhalten Unterstützung im Berufswahlprozess. Durch eine Fachperson der Berufsberatung können diverse Themen, Fragen und Unsicherheiten angeschaut und geklärt werden.
Die Quellenhof-Stiftung verfügt über den Ausbildungsverbund eine wichtige Schnittstelle, so dass die Möglichkeit besteht, eine Anschlusslösung zu finden. Das Bridge-Team wird sich für eine fortführende Ausbildung einsetzen, kann aber keinen Anschluss garantieren.
Aufnahmebedingungen
Das Angebot der Bridge richtet sich an Personen zwischen 15-25 Jahren, deren berufliche Orientierung durch soziale oder gesundheitliche Einschränkungen erschwert ist. Die Zielgruppe ist auf eine umfassende Begleitung in der beruflichen Orientierung angewiesen, um ihre Ausbildungsfähigkeit zu erreichen.
Folgende Bedingungen müssen für eine Teilnahme gegeben sein:
- Die teilnehmende Person muss während mindestens zwei Stunden an fünf Tagen wöchentlich am Programm der Bridge teilnehmen.
- Wenn durch die Teilnahme in der Bridge die Voraussetzungen für die Durchführung von beruflichen Massnahmen (Abklärung, Berufsvorbereitung oder berufliche Grundbildung) geschaffen werden können.
- Es muss eine Finanzierung durch die IV oder eines anderen Kostenträgers bestehen.
In folgenden Fällen kann keine Aufnahme in die Bridge erfolgen:
- Langanhaltender Suchtmittelabhängigkeit, schwere psychische Erkrankung oder Delinquenz
- akute Selbst- und Fremdgefährdung
- schwerere kognitive Beeinträchtigungen (IQ < 80)